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Kindergeld

Das Kindergeld steht grundsätzlich beiden Ehegatten zu gleichen Teilen zu. Allerdings erhält derjenige das Kindergeld, bei dem das Kind gemeldet ist. Er ist verpflichtet, dem anderen Elternteil die Hälfte hiervon abzugeben. In der Regel wird dieser Betrag mit dem Unterhalt verrechnet.

 
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