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Eine Namensänderung ist erst möglich, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist.
Das Gericht ist für diese Namensänderung nicht zuständig. Deswegen wird die Namensänderung auch im Scheidungsverfahren nicht behandelt.
Derjenige, der seinen Namen ändern lassen will, muss nach der rechtskräftigen Scheidung mit dem rechtskräftigen Urteil zum Standesamt gehen und kann dort seinen Familiennamen ändern lassen.