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Entscheidend für die Beantwortung, was mit den Schulden nach Trennung oder Scheidung der Eheleute passiert, ist, ob es sich bei den Schulden um gemeinsame Schulden der Eheleute oder um Alleinschulden eines Ehegatten handelt.

gemeinsame Schulden:


Haben sich beide Ehegatten verpflichtet, so sind sie Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass sie beide die Schuld begleichen müssen. Der Gläubiger kann dabei sowohl beide, als auch den einen oder den anderen Ehegatten in Anspruch nehmen. Er hat somit ein Wahlrecht. Im Innenverhältnis hat jeder Ehegatte grundsätzlich die Hälfte der entstandenen Schulden zu tragen, sofern sich nichts anderes aus dem entsprechenden Rechtsgeschäft ergibt.

Schulden nur eines Ehegatten:

Der andere Ehegatte haftet nicht für diese Schulden.

Bitte beachten Sie:

Die meisten Menschen glauben, dass Schulden, die während der Ehe gemacht wurden, immer gemeinsame Schulden sind.
Das ist aber nicht richtig.
Nur der, der z.B. den Kreditvertrag unterschreibt, ist der Schuldner dieses Kredites.
Nur, wenn Sie beide unterschreiben, dann sind es gemeinsame Schulden.


Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann kontaktieren
Sie uns einfach. Wir beraten Sie gerne.


 
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