Sorgerecht - Scheidung Online | Scheidungsanwalt | einvernehmliche Scheidung

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Das Sorgerecht umfasst das Recht, für das Kind zu sorgen und seine Angelegenheiten zu regeln.

Eltern, die miteinander verheiratet sind, steht die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder grundsätzlich immer gemeinsam zu.

Im Scheidungsverfahren wird nur dann über das Sorgerecht entschieden, wenn dies einer oder beide Ehegatten beantragen.

Ohne einen solchen Antrag bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht auch nach der Scheidung, und das Sorgerecht wird im Scheidungsverfahren gar nicht behandelt.

Haben Sie Fragen zu dem Thema? Kontaktieren
Sie uns einfach. Wir beraten Sie gerne.

 
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