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Trennen sich die Eltern, so wohnen die Kinder meist nur bei einem Elternteil. Das Kind hat aber das Recht, den anderen Elternteil zu sehen.
Das gilt sowohl bei gemeinsamen Sorgerecht, als auch dann, wenn das Sorgerecht allein dem Elternteil zusteht, bei dem die Kinder leben. Umgekehrt hat auch der andere Elternteil ein eigenes, einklagbares Umgangsrecht mit dem Kind.
Es gibt nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht der Eltern gegenüber Ihren Kindern.
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