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Man muss zwischen Ehegattenunterhalt und dem Kindesunterhalt unterscheiden:

Ehegattenunterhalt

Bei diesem unterscheidet das Gesetz zwischen nachehelichem Ehegattenunterhalt und zwischen dem Trennungsunterhalt.
Nach der Unterhaltsrechtsreform vom 01.01.2008 geht der Gesetzgeber zwar grundsätzlich davon aus, dass jeder Ehegatte für seinen Unterhalt nach der Scheidung selbst aufzukommen hat.
Im Gesetz sind aber Gründe genannt (z.B. Erziehung gemeinsamer Kinder, Krankheit etc.) unter welchen Voraussetzungen man nachehelichen Unterhalt bekommt oder schuldet. Dies hängt im Wesentlichen aber vom Einzelfall ab.

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Kindesunterhalt

Der Kindsunterhalt richtet sich im Regelfall nach dem Einkommen desjenigen, der das Kind nicht betreut und nach der Düsseldorfer Tabelle.
Aber auch die Höhe des Kindesunterhalts hängt im Wesentlichen vom Einzelfall ab.

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